Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendungsbereich der AGB
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Anika Jentsch (nachfolgend „Heldenfabrik“ genannt) und dem Klienten als Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Heldenfabrik durch schlüssiges Handeln annimmt und sich zum Zwecke der Beratung an sie wendet.
- Die Heldenfabrik ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags
Die Heldenfabrik erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bei der
Ausübung der system- und lösungsorientierten Beratung/Training beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
- Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Die Heldenfabrik ist jedoch berechtigt, die Zusammenarbeit abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
- Der Klient erkennt an, dass er während der Zusammenarbeit, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.
- Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge der Beratung von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
e) In folgenden Fällen ist die Heldenfabrik zwingend vor einer Sitzung zu informieren, da eine Kontraindikation für eine Zusammenarbeit vorliegen könnte:
- Psychose (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen…),
- Persönlichkeitsstörung,
- Epilepsie und ähnliche Anfallserkrankung,
- Herzerkrankung,
- Erkrankung des zentralen Nervensystems,
- Thrombose,
- Depressionen (bestimmte Arten),
- ADS (bestimmte Arten),
- kürzlich vorgefallener Herzinfarkt oder Schlaganfall,
- geistige Behinderung,
- Suchterkrankung (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit),
- Einnahme von Psychopharmaka,
- Schwangerschaft oder
- Sie aufgrund Ihres Anliegens auch in ärztlicher Behandlung sind.
Im gemeinsamen Gespräch werden wir erörtern, ob vor einer Sitzung erst die Einwilligung des entsprechenden Arztes oder Therapeuten eingeholt werden muss. Es ist auch möglich, dass die Heldenfabrik von einer Sitzung abraten oder eine solche ablehnen muss.
§ 4 Honorierung
- Die Heldenfabrik hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen ihr und Klient vereinbart worden sind, gelten ausschließlich die unter https://die-heldenfabrik.de/info/honorar/ aufgeführten Honorare.
- Die Honorare sind jeweils nach jeder Beratung bzw. Training vom Klienten vor Ort in bar, per Kartenzahlung bzw. vorab per Überweisung oder Paypal zu bezahlen. Der Klient erhält eine Rechnung gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde oder der Klient (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist.
d) Die Pflicht zur Zahlung des kompletten Honorars ist ebenfalls, wenn die Sitzung durch die Klientin/den Klienten oder der Heldenfabrik nach Beginn der Sitzung abgebrochen wird. Für einen Abbruch durch die Heldenfabrik müssen in diesem Sinne Gründe im Vertrauensverhältnis der Zusammenarbeit vorliegen (Bsp.: Klient lehnt Mitarbeit ab).
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
- Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heldenfabrik kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
- Die Heldenfabrik erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Beratung
- Die Heldenfabrik ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der festgelegten Beratung zu verwenden.
- Die Heldenfabrik ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
- Die Heldenfabrik behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratung und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.
- Die Heldenfabrik führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei jederzeit zu; er kann die Herausgabe dieser Handakte aber nicht verlangen. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.
§7 Haftung
a) Die Haftung der Heldenfabrik ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.
b) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.
§ 8 Rechnungsstellung
Die Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:
Vollständiger Name und Anschrift der Heldenfabrik, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Zusammenarbeit, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.
§ 9 Kündigung
- Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
- Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 10 Rückforderungen
- Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
- Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Beratungs-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
§ 11 Datenschutz / Verschwiegenheit
- Die Heldenfabrik ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
- Die Heldenfabrik ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder die Heldenfabrik wurde von ihrer vertraglichen Schweigepflicht entbunden.
- Die Heldenfabrik ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der vertraglich festgelegten Zusammenarbeit zu verwenden.
- Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
- Diese Verpflichtungen gelten, nach deutschem Recht, über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus
§ 12 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Stand: September 2024